Fidelium I – Dezentrale Wohngruppe

Die Wohngruppe bietet eine vollstationäre Unterbringung und Betreuung für Jugendliche ab 13 Jahren.
Mit insgesamt 8 Plätzen gewährleisten wir an 365 Tagen im Jahr eine kontinuierliche pädagogische Betreuung und Begleitung für junge Menschen.


Es handelt sich um junge Menschen und junge Volljährige, die einen Bedarf an Beziehungsangeboten, Alltagsstruktur und dem sozialen Lernen in einer Gemeinschaft haben. Diese jungen Menschen müssen die Motivation aufweisen, sich in der Gemeinschaft einzubringen und diese partizipativ mitgestalten zu wollen. Sie sollen einer gesellschaftlich akzeptierten Alltagsgestaltung oder einer für sich sinnvollen Lebensplanung nachgehen.
Zu der Zielgruppe gehören insbesondere
- Jugendliche und junge Volljährige, die aus einem anderen Betreuungsangebot kommen,
- Jugendliche und junge Volljährige, die direkt in die Wohngemeinschaft aufgenommen werden.
Ausschlusskriterien
Jugendliche und junge Volljährige, die einer Suchttherapie bedürfen, können in der Regel nicht aufgenommen werden. Gegebenenfalls ist eine Aufnahme an Auflagen geknüpft.
 

Fidelium II - Jugendwohngruppe 

Die Maßnahme „Jugendwohngemeinschaft“ (kurz: JWG) ist ein Betreuungsangebot für junge Menschen und junge volljährige Menschen, die dem Rahmen einer klassischen Wohngruppe oder dem familiären Setting zunehmend entwachsen sind, aber dennoch Bedarf an pädagogischer Betreuung und Lernen in der Gemeinschaft haben.

Die Maßnahme bietet 3 Plätze für junge Menschen an.
Die jungen Menschen erfahren in der JWG eine kontinuierliche, tägliche Betreuung, je nach Bedarf Einzeltermine sowie eine fortlaufende Überprüfung und Anpassung des jeweiligen Hilfebedarfs durch Hilfeplangespräche. Außerhalb der direkten Betreuungszeiten (über Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen) ist eine ständige Rufbereitschaft eingerichtet.
Die JWG ist in das Gesamtkonzept der Verselbstständigung der Malteser Werke eingebettet und versteht sich klassisch als Zwischenschritt zwischen Wohngruppe und dem Betreuten Jugendwohnen.
 

Fidelium III – akkumuliertes Betreutes Jugendwohnen

Bei dem Betreuten Jugendwohnen handelt sich um eine individuelle Hilfeform, die sich an den Bedarfen des jungen Menschen ausrichtet und sich als lebensweltorientierte Hilfe versteht.

Die Maßnahme bietet 4 Plätze für junge Menschen ab 16 Jahren an.
Die Maßnahme hat zum Ziel, junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie oder sonstigen Wohnformen auf ihrem Weg in die Verselbstständigung zu begleiten, um ihnen so ein eigenständiges und selbstverantwortliches Leben zu realisieren. Hierbei liegt unter anderem der Fokus auf der Unterstützung vom Übergang der Schule in den Beruf, um eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt sicherzustellen. Unter Einbezug des Sozialraumes wird der junge Mensch darin bestärkt, lebenspraktische Erfahrungen zu erwerben, die Freizeit sinnvoll zu gestalten und ein tragfähiges Beziehungsnetzwerk zu bilden.

Die Zielgruppe für dieses Angebot sind weiterhin Jugendliche, die unbegleitet aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind (umA). Dabei werden sowohl umA ab 16 Jahren, die im Rahmen der Jugendhilfe versorgt und gefördert werden müssen, als auch volljährige Geflüchtete (ehemalige umA), die aus verschiedenen Gründen auch nach dem 18. Geburtstag einen Jugendhilfebedarf aufzeigen, im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens betreut. Im Betreuten Einzelwohnen werden die jungen Geflüchteten an deutsche Verhaltensweisen, Sitten und Gebräuche herangeführt und es werden Kenntnisse und Verständnis zu den Grundwerten und Normen der deutschen Gesellschaft und Religion vermittelt.
Aufnahmebedingungen

Die Eignung von jungen Menschen, die einer Suchttherapie bedürfen oder bei denen eine diagnostizierte, akute Suizidgefährdung vorliegt, wird individuell geprüft. Ein Mindestmaß an Alltagsbewältigung und die Bereitschaft für Veränderung muss für eine Aufnahme gegeben sein.
 

Betreutes Wohnen 18+ in Einzelwohnungen

Betreutes Jugendwohnen (BJW) ist ein individuelles Angebot im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung" § 34 SGB VIII. Es dient der Verselbständigung als eine Ausdifferenzierung in den stationären Erziehungshilfen.

Im BJW leben Jugendliche und junge Volljährige alleine in einer durch den Träger angemieteten Wohnung und versorgen sich eigenständig. Das pädagogische Konzept des BJW beinhaltet einen ganzheitlichen Ansatz bezüglich der Wohn-, Lebens-, Berufshilfe und Persönlichkeitsentwicklung. Der junge Mensch soll in die Lage versetzt werden, in sozialen Bezügen selbstständig und eigenverantwortlich zu wohnen und zu leben. Im Betreuten Jugendwohnen wird angestrebt, dass der junge Mensch im Laufe des Verselbstständigungsprozesses von Jugendhilfe und Betreuung unabhängig wird. Er lernt, eigenständig und selbstverantwortlich zu wohnen und zu leben. Es ist demzufolge nicht Ziel, die Heranwachsenden wieder in ihre Herkunftsfamilien zurückzuführen. In das Betreute Jugendwohnen werden junge Menschen ab einem Mindestalter von 18 Jahren aufgenommen. Die Verbindung im Lebensalltag des jungen Menschen von pädagogischer, alltagspraktischer und therapeutischer Begleitung dient der Stabilisierung und individuellen Persönlichkeitsreifung. 

Zielgruppe 
Es handelt sich dabei um folgende Zielgruppen: 

  • Junge Menschen, die bisher im Rahmen der Jugendhilfe in einer vollstationären Wohngruppe oder einer anderen Einrichtung, oder in einer anderen Hilfeform betreut wurden. Die Jugendlichen haben einen Selbstständigkeitsgrad erreicht, so dass sie Anteile ihres Alltagsmanagement weitgehend eigenverantwortlich bewältigen. Es sind junge Menschen, die sich eher scheuen, die bisherige Lebensgruppe zu verlassen. Für sie ist BJW gezieltes Training für ihr selbstständiges Leben. In den Räumlichkeiten kommen dafür vor allem junge Volljährige in Betracht, die zuvor in der Jugendwohngemeinschaft schon das vorbereitende Konzept zur schrittweisen Verselbstständigung erlebten. Im BJW wird der praktische Verselbstständigungsprozess fortgesetzt bzw. innerhalb der Jugendhilfe abgeschlossen. Das zuvor Gelernte wird umgesetzt und erprobt. 
     
  • Junge Menschen, deren Verbleib in der Familie wegen massiver familiärer Probleme und Konflikte nicht mehr sinnvoll und dem Wohl des jungen Menschen nicht mehr förderlich erscheint und eine Aufnahme in einer Wohngruppe in Anbetracht des Alters und der Entwicklung des jungen Menschen nicht erwünscht bzw. vom jungen Erwachsenen abgelehnt wird. Diese werden entsprechend ihrer Bedarfe in ihrem Verselbstständigungsprozess weiter begleitet.

Careleaver

Careleaver sind junge Menschen, für die eine (stationäre) Jugendhilfemaßnahme häufig mit der Volljährigkeit endet und die ab diesem Moment ihr Leben selbstständig gestalten müssen. Dies geschieht aufgrund der Umstände meistens deutlich früher als bei Gleichaltrigen, die nicht (stationären) Jugendhilfe untergebracht waren.

Careleaving kann aus den verschiedensten Stationen der Jugendhilfe heraus erfolgen: Zum einen bei einer Beendigung der jeweiligen Hilfe durch Eintritt der Volljährigkeit oder des 21. Lebensjahres, durch Abbruch durch den jungen (erwachsenen) Menschen oder durch den Wechsel entweder in andere Formen der Hilfe mit zum Beispiel weniger Betreuungsintensität.

Die meisten jungen Menschen und jungen Erwachsenen benötigen in dieser Phase ihres Lebens Unterstützung. Kann diese jedoch nicht aus der Familie und/oder einem gefestigten sozialen Umfeld erfolgen, müssen geeignete Institutionen diese Aufgabe übernehmen.

Bei Careleaver*innen ist nicht immer ein geeignetes Netzwerk vorhanden. Häufig fehlen notwendige Kenntnisse oder finanzielle Ressourcen, nicht selten sind solche Übergangssituationen mit Fragen und Schwierigkeiten verbunden und führen ohne Begleitung zu Abbrüchen.

Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und die damit einhergehenden Veränderungen im SGB VIII begründen den Bedarf und den Anspruch von Careleaver*innen auf eine angemessene Hilfe und Unterstützung.

Die Beratungstelle für Careleaver  ist als Teil und Ergänzung zu den bestehenden Jugendhilfeangeboten der Jugendhilfe der Malteser Werke gGmbH in Bad Wimpfen zu betrachten. Somit soll eine noch umfangreichere, ganzheitliche und nachhaltige Hilfe geschaffen werden, Wechsel innerhalb von Hilfeformen erleichtert und stabilisiert werden, Abbrüche verhindert und somit „Rückfallquoten“ in ursprüngliche Hilfen vermindert werden, sowie nach Beendigung aller Hilfen der Übergang in ein funktionierendes, selbstbestimmtes und eigenständiges Leben erleichtert werden.

Ein enger Austausch und die Vernetzung mit Kooperationspartner*innen wie Vereinen, anderen Trägern und Institutionen sollen dazu beitragen, dass sich Hilfsangebote möglichst gut am Bedarf der jungen Menschen orientieren und Synergieeffekte genutzt werden können.